Rückzahlungszahlungen
Rückzahlungszahlungen sind die RegierungBetrieb im Russischen Reich im Zusammenhang mit der Beendigung der Hörigkeit unternommen. Der Hauptzweck es ist, die Zuteilung von Land an Bauern Eigentum zu bewegen. Vor Beginn der Reform Menschen, mit dem persönlichen Freiheit, für die Nutzung des Grundbesitzes und barshchina Gebühren bezahlt. Sie waren „vorübergehend verpflichtet Bauern“.
Rückzahlungszahlungen können außerhalb verwendet werdenabhängig vom Wunsch des Grundbesitzers. Der gesamte Betrag, der auf der Grundlage von Artikeln der Verordnungen berechnet wurde, musste der Bauer jedoch vollständig tragen. Ein Tilgungsdarlehen wurde zur Verfügung gestellt. Aber es fand nur mit dem Erwerb von Ackerland und Siedlungsland statt. Der Abschluss der Transaktion beinhaltet die Beendigung der obligatorischen Landbeziehungen zwischen dem Landbesitzer und dem Bauern.
Die Rücknahmeoperation in der Praxis angenommen, wieRegel, eine freiwillige gegenseitige Vereinbarung. Außerdem könnte der Vermieter verlangen, dass diese Operation obligatorisch durchgeführt wird. In diesem Fall wurden jedoch die Tilgungszahlungen für ein Darlehen berechnet, und der Vermieter verlor den Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung. Die zusätzlichen Beträge waren vollständig von der Vereinbarung zwischen dem Landbesitzer und dem Bauern abhängig, und daher gibt es keine genauen Statistiken zu diesem Thema. Es ist jedoch bekannt, dass die Höhe des zusätzlichen Betrags zwanzigundzwanzig Prozent des Darlehens betrug.
Rückzahlungszahlungen waren für den Bauern die schwerste Art von direkten Steuern. Die Höhe der Zahlungen hing von den Gebühren ab, die zu diesem Zeitpunkt bestanden. Die Tilgungszahlungen waren jedoch etwas niedriger als die Mietzahlungen.
In nicht-Schwarzerde-Gubernien, wo mehr entwickeltFischerei, der Betrag für Land war unverhältnismäßig mit geringer Rentabilität und Wert des Landes. In solchen Regionen stellte der Grundbesitzer sein Land mit einer gewissen wirtschaftlichen Berechnung als Lösegeld aus. Und selbst wenn er zusätzliche Zahlungen verlor, verkaufte er das Grundstück tatsächlich zu einem Preis, der viel höher war als sein tatsächlicher Wert. So war 1877 die Anzahl der Transaktionen auf Wunsch des Vermieters fast doppelt so hoch wie die Anzahl der Transaktionen im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Rückstellung für die Rückzahlung wurde vorzeitig gewährtund andere Formen der Rückzahlung. Gemäß einem der Artikel (Artikel 165) konnten Rückzahlungszahlungen geleistet und die sofortige Trennung des betreffenden Standorts verlangt werden. Dieses Land wurde Privateigentum des Bauern. Dieser Artikel erschütterte den kommunalen Landbesitz etwas. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts war der Einkauf von genau einhundertsechsundsechzig Artikel erheblich gestiegen. So wurden bis 1882 47.735 Kleingärten in bäuerliches Eigentum überführt und fünf Jahre später auf 101.413 Kleingärten erhöht. So wurden 1887 mehr als doppelt so viel Land und Kleingärten gekauft als in den vorangegangenen zwanzig Jahren.
Es gab eine gewisse Reihenfolgemit dem ein Buy-out gemacht wurde, um Zahlungen und Kredite zu bestimmen. Es gab eine jährliche Miete. Er wurde zur Zuteilung für eine unbestimmte Verwendung des Bauern installiert. Dieser Brief wurde vom Grundbesitzer erhalten. Der veraltete Betrag wurde von sechs Prozent kapitalisiert. Von dem berechneten Kapitalbetrag wurden achtzig Prozent (im Falle des Erwerbs einer vollen Zuteilung durch einen Bauern) oder fünfundsiebzig (wenn der Bauer eine reduzierte Handlung erwarb) dem Vermieter gegeben.
Von den jährlichen sechs Prozent Zahlung von einem halben Prozentwurde die Regierung gegeben, die Kosten für die Organisation und Durchführung der Operation zu decken, ging die restlichen fünfeinhalb Prozent Zinsen auf Wertpapiere des Vermieter sowie die Tilgung von Schulden ausgegeben zu zahlen.
Die Abschaffung der Tilgungszahlungen erfolgte 1907,obwohl es im Jahr 1932 geplant war. Die vorzeitige Betriebseinstellung war mit dem Beginn der Agrarreform von Stolypin sowie mit dem Einfluss der Ereignisse von 1905 verbunden.