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Arbeitsbeziehungen

Arbeitsbeziehungen sind danachArbeitsvertragsparteien und durch die einschlägigen Rechtsvorschriften der sozialen und Arbeitsbeziehungen geregelt, unter denen die Mitarbeiter Arbeitsfunktionen auszuführen verpflichtet, und der Arbeitgeber - Arbeit zur Verfügung zu stellen und dafür bezahlen, um die Sicherheit der Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Der Inhalt der Arbeitsbeziehungen - die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die im Arbeitsvertrag definiert sind, sowie der gesetzlich festgelegte Staat.

Anzeichen für das Arbeitsverhältnis:

1. Der Arbeitnehmer nimmt persönlich an den Produktionstätigkeiten des Arbeitgebers teil und kann keine Arbeit anderen Personen zuweisen. Der Arbeitgeber hat wiederum kein Recht, den Arbeitnehmer durch einen anderen zu ersetzen.

2. Der Mitarbeiter führt Arbeiten an einer bestimmten Spezialität oder Position aus, die im Vertrag festgelegt ist.

3. Bei der Ausführung von Arbeitsfunktionen muss der Mitarbeiter den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsauftrag befolgen.

4. Die Arbeitsverhältnisse sind lohnend, die Angestellten werden durch Bezahlung ihres Lohnes bezahlt.

5. Jede Vertragspartei kann jederzeit das Rechtsverhältnis auflösen.

Grundlage für ihren Eintritt ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Themen der Arbeitsbeziehungen - ein Angestellter undder Arbeitgeber. Die erste ist eine physische Person, die eine Arbeitsrechtsfähigkeit besitzt (dh die Fähigkeit, Rechte und Pflichten im Bereich der Arbeit zu haben und sie durch seine Handlungen auszuführen), die in Arbeitsbeziehungen mit dem Arbeitgeber steht. Die zweite kann sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Themen der Arbeitsbeziehungen können sein:

  • Angestellte - Bürger, einschließlich fremde Länder;
  • Arbeitgeber - verschiedene Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Firmen usw .;
  • Arbeitskollektive;
  • Gewerkschaftskomitees und andere von den Mitarbeitern autorisierte Wahlorgane;
  • Sozialpartner vertreten durch Vertreter von Arbeitgeber-, Gewerkschafts- und Exekutivorganen auf föderaler, regionaler, sektoraler und republikanischer Ebene;
  • Strafverfolgungsbehörden - Arbeitsschiedsgericht, Schlichtungskommission, Gericht;
  • der Arbeitgeber ist ein Bürger oder eine öffentliche Organisation, die den Arbeitnehmer in seinem Büro akzeptiert hat.

Unter dem Gegenstand der Rechtsbeziehungen in der Arbeitswelt versteht man die Ausübung bestimmter Arten von Arbeit in Übereinstimmung mit der Qualifikation, Spezialität oder Position.

Es gibt Arten von Arbeitsbeziehungen:

  • Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Beschäftigung und Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber;
  • zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer;
  • zwischen dem Arbeitskollektiv und seinen Vertretern mit dem Arbeitgeber;
  • Sozial- und Partnerschaftsbeziehungen bei der Durchführung und dem Abschluss von Tarifverträgen, Verträgen auf sektoraler, territorialer, föderaler, regionaler und beruflicher Ebene;
  • Arbeitsbeziehungen für die berufliche Entwicklung, Ausbildung und Umschulung von Personal;
  • Kontrolle und Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Arbeitsgesetzen;
  • über die Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitnehmern selbst an der Festlegung der Arbeitsbedingungen, die Anwendung des Arbeitsrechts in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen;
  • prozedurale Arbeitsbeziehungen bei der Beilegung von kollektiven und individuellen Streitigkeiten;
  • über die Haftung im Zusammenhang mit dem verursachten Schaden.

Es gibt andere Klassifikationen. Somit wird die Arbeitsbeziehungen unterteilt in: Grund, verwandte und Sicherheitspersonal. Die entstehen zuerst im Zusammenhang mit der Arbeit, die zweite über die Beschäftigung, Gewerkschaften, Ausbildung usw., und andere - mit Arbeitsstreitigkeiten, die obligatorische Sozialversicherung Haftung.

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