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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist eine der Rechtsrichtungen, dieentstand im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer rechtlichen Konsolidierung der Beziehung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer. Bevor das Thema und die Art der Regulierung dieser Industrie festgelegt wird, ist es notwendig, "Versicherung" zu definieren.

Diese Beziehung zielt darauf ab, die Interessen zu schützennatürliche Personen und juristische Personen der Russischen Föderation oder Subjekte der Russischen Föderation, deren kommunale Formationen, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall aufgrund von Geldgeldern entstanden sind, die die Versicherer aus Versicherungsprämien und anderen Fonds gebildet haben.

Die Besonderheit der Versicherungsverhältnisse ist, dassdass sie auf der Grundlage des Wahrscheinlichkeitsgesetzes entstehen, da Versicherungsunternehmen Versicherungsschutz für Ereignisse bieten, die zwar auftreten können, aber wann und wo sie auftreten, welcher Schaden verursacht wird, ist nicht bekannt.

Das Konzept von

Das Versicherungsgesetz ist ein System von Normen, die für geschaffen wurdenRegelung der Beziehungen auf die Bildung von Fonds und deren Verwendung eines Versicherungsfonds die Vermögensinteressen der natürlichen und juristischen Personen durch Ersatz von Schäden aus dem Eintritt des Versicherungsfalls oder andere Ereignisse angegeben im Voraus, haben einen negativen Effekt auf den Bereich der persönlichen und Sachversicherer entstehen, zu schützen.

Gegenstand des Versicherungsrechts und der Methoden

Dies sind die sozialen Beziehungen, die zwischen dem Versicherten und dem Versicherer im Zusammenhang mit der Umsetzung seiner Sicherheit und Schutz entstanden.

Das Versicherungsgesetz vereint Imperativ unddispositive Methoden. So wird beispielsweise in Artikel 390 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches die zwingende Vorschrift (Zwangsvollstreckung von Verschreibungen) verwendet, die die Norm enthält, dass der Versicherungsvertrag notwendigerweise schriftlich sein muss. Die Ermessensmethode (Wahlmöglichkeit) wird z. B. in Artikel 943 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwendet, wenn angegeben wird, dass die Vertragsparteien sich auf Änderungen bestimmter Bestimmungen in den Versicherungsregeln einigen können.

System

Das Versicherungsrechtssystem besteht aus 2 Teilen: allgemein und besonders. Die erste enthält die Normen, die für die Regulierung aller Versicherungsanstalten geschaffen wurden: Begriffe, Grundsätze, Genehmigung von Versicherungsaktivitäten, staatliche Regulierung. Die zweite beinhaltet die Regulierung bestimmter Arten von Versicherungen:

  • Geschäftsrisiken;
  • Eigentum;
  • persönlich;
  • Bankeinlagen;
  • medizinisch
  • usw.

Versicherungsrecht und seine Grundsätze

Dazu gehören:

  • Verfügbarkeit von Versicherungszinsen. Es muss am Vertragsschluss oder zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles liegen. Das Haftungsrisiko und der Verlust von Eigentum können keine Versicherungsgegenstände sein. Die Liste der Interessen, für die keine Versicherung zulässig ist, ist in Art. 928 des Zivilgesetzbuchs aufgeführt;
  • Risikoversicherung. Zahlungen werden für ein versichertes Ereignis geleistet, das nicht eintreten kann;
  • Äquivalenz. Für eine gewisse Zeit müssen die wirtschaftliche Gleichheit der Höhe der Versicherungsprämien und die Höhe der Entschädigung nach dem versicherten Ereignis erreicht werden;
  • das höchste Vertrauen der Parteien. Bedeutet, dass sie bei Abschluss des Vertrages alle Umstände offenlegen müssen, die von Belang sind;
  • Zahlung der Versicherungsentschädigung. Dies bedeutet, dass der Versicherer muss Schadenersatz in Höhe der tatsächlichen Verluste zahlen erlitten, dh auf die geschädigten Versicherungsnehmer erste finanzielle Position zurückzukehren;
  • Das Vorhandensein eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verlust und dem Ereignis, das ihn verursacht hat. Es ist das wichtigste für den Schadenersatz. Die Folgen sollten sich aus dem Versicherungsfall ergeben.

Informationsquellen

Das Versicherungsgesetz basiert auf Rechtsakten auf verschiedenen Ebenen. Quellen: Verfassung, Zivilgesetzbuch, Gesetz über die Organisation der Versicherung in der Russischen Föderation, Regierungsdekrete, Präsidialdekrete und andere.

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